Elektronischer Bürgerdienst Gewerbeanzeige

Die Stadt Walldorf bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auf elektronischem Wege anzuzeigen, d. h. an-, um- oder auch abzumelden.

Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer oder Benutzerin des „EBürgerdienstes Gewerbeanzeige“. Sie erhalten daraufhin an Ihre angegebene E-Mail-Adresse einen Aktivierungscode und legitimieren sich bitte als tatsächlich eingetragener Nutzer oder eingetragene Nutzerin.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift im Original (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigt. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie trotz EBürgerdienst persönlich bei der Stadt Walldorf im Rathaus, Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf erscheinen. Bitte wenden Sie sich hier an den Fachbereich Ordnung und Umwelt, den Sie im Rathaus im Erdgeschoss in Zimmer E 08 oder E 08.1 finden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen den Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z. B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und ggf. des Aufenthaltstitels

Erst wenn Sie bei Ihrem persönlichen Erscheinen die Bestätigung in Papierform (Gewerbeschein) erhalten, ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen.

Sollten Sie nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen persönlich erschienen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen. Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie immer eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift.

Wissenswertes zur Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der Stadt Walldorf, d. h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten.

Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.

Anzeigepflichtige:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, GbR, OHG, KG)
  • die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG, Verein) der gesetzliche Vertreter (z. B. geschäftsführender Gesellschafter der GmbH)

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister, bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Erlaubnisurkunde (wie z. B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte etc.)
Gebühr: 10,00 €

Elektronische Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung im virtuellen Rathaus

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:

Thorsten Back
Telefon: (0 62 27) 35-12 11

Claudia Poletin
Telefon: (0 62 27) 35-12 12

Martina Merklinger
Telefon: (0 62 27) 35-12 13
Fax: (0 62 27) 35-12 19

Gewerbeummeldung (innerhalb Walldorfs)

Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert, die Tätigkeit wesentlich erweitert oder wenn der Betrieb innerhalb von Walldorf verlegt wird.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 10,00 €

Gewerbeabmeldung

Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Stadt Walldorf, d. h. dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird, abzumelden. Bei der Abmeldung benötigen Sie die Gewerbenummer. Diese können Sie auf Ihrer Anmeldung ersehen bzw. beim Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erfragen.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 10,00 €