Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Walldorf kommt

Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Vor diesem Hintergrund muss auch die Wärmeversorgung von Gebäuden neu gedacht werden: Weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien. Um dieses Ziel zu erreichen, lässt die Stadt Walldorf aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) müssen die Großen Kreisstädte bis zum 31.Dezember 2023 einen sogenannten kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dieser soll die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung bilden. Für die nicht verpflichteten Kommunen gibt es die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan zu erstellen. Die Stadt Walldorf hat sich entschieden, diesen Prozess anzugehen.

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird dabei in mehrere Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse. Damit wird die aktuelle Situation vor Ort erfasst. Dazu müssen zunächst Daten gesammelt und bewertet werden. Anschließend werden mögliche Potenziale für erneuerbare Energien im Umkreis ermittelt und ein Zielszenario definiert. Auf dieser Basis werden die Ergebnisse in eine Strategie überführt, die sogenannte Wärmewendestrategie, die Maßnahmenempfehlungen enthalten wird. Um diese vorzustellen und zu diskutieren, ist auch eine Einbindung der Bürgerschaft in Form einer öffentlichen Veranstaltung geplant.

Gesetzliche Grundlage und Datenschutz

Die Regelungen in § 33 KlimaG BW schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz findet man im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/handlungsleitfaden-kommunale-waermeplanung

 

Zur Öffentlichen Bekanntmachung