Die Stadt Walldorf ist Untere Baurechtsbehörde. Bauanträge können daher in eigener Zuständigkeit in Walldorf entschieden werden. Dies spart Zeit und Wege und ermöglicht es, die örtlichen Verhältnisse bei der Entscheidung optimal zu berücksichtigen.
Bauanträge sowie Anträge auf Erteilung von Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen können nach geltender Rechtslage bei der zuständigen Behörde seit 1. Januar 2025 ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden.
Für die Bauantragstellung hat die Landesregierung amtliche Formulare verbindlich eingeführt.
Uta Maier, Leitung
Telefon: (0 62 27) 35-14 30
uta.maier@walldorf.de