Die Stadt Walldorf ist Untere Baurechtsbehörde. Bauanträge können daher in eigener Zuständigkeit in Walldorf entschieden werden. Dies spart Zeit und Wege und ermöglicht es, die örtlichen Verhältnisse bei der Entscheidung optimal zu berücksichtigen.
Bauanträge sowie Anträge auf Erteilung von Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen können nach geltender Rechtslage bei der zuständigen Behörde auch in elektronischer Form eingereicht werden.
Bei der Baurechtsbehörde der Stadt Walldorf müssen die Antragsunterlagen aber bis zum Ablauf des vom Gesetzgeber festgelegten Übergangszeitraums, das heißt bis zum 31. Dezember 2021, weiterhin in Papierform eingereicht werden. Auch nach dem 31. Dezember 2021 können diese Unterlagen noch auf Papier eingereicht werden.
Für die Bauantragstellung hat die Landesregierung amtliche Formulare verbindlich eingeführt.
Uta Maier, Leitung
Telefon: (0 62 27) 35-14 30
uta.maier@walldorf.de