Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Walldorf
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab.
Bei einem Reihengrab handelt es sich um Grabstätten für einen Verstorbenen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Bei einem Wahlgrab handelt es sich um Grabstätten für mehrere Verstorbene, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Dies beträgt beim erstmaligen Erwerb 30 Jahre und kann nach Ablauf für 15 oder 30 Jahre verlängert werden.