Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat am 20.10.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Walldorf als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das städtebauliche Entwick-lungskonzept beinhaltet eine Neuabgrenzung des sog. zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt, eine Überarbeitung der Walldorfer Sortimentsliste sowie Ziele und Grundsätze für die Einzelhandelsentwicklung in Walldorf und wurde auf Grundlage des durch das Stadt- und Regionalentwicklungsbüros Dr. Donato Acocella aus Lörrach erstellte Einzelhandelsgutachtens entwickelt.
Als wichtige Orientierungsgrundlage für die Bauleitplanung dient das Einzelhandelskonzept der Weiterführung der bisherigen räumlichen Steuerung des Einzelhandels in Walldorf. So erleichtert es die Bewertung möglicher Auswirkungen konkreter Einzelhandelsvorhaben auf die Versorgungsstruktur der Walldorfer Bevölkerung und schafft Planungs- und Investitionssicherheit für den bestehenden Einzelhandel, möglicher weiterer Investoren und der Grund-stückseigentümer.
Das Einzelhandelskonzept mit der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt, der Walldorfer Sortimentsliste und dem Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandelkonzeptes des Stadt- und Regionalentwicklungsbüros Dr. Donato Acocella, Lörrach 20.02.2020 können im Rathaus der Stadt Walldorf, Fachbereich 4 – Planen/ Bauen/ Immobilen, 2. OG, Zimmer 203, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen im Folgenden zum Download eingestellt.
Einzelhandelskonzept der Stadt Walldorf vom 20.10.2020
Anlage 1 - Lageplan des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt
Anlage 2 - Walldorfer Sortimentsliste
Anlage 3 - Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Walldorf, Dr. Acocella, Lörrach 20.02.2022