Photovoltaik
Eine Photovoltaikanlage für Ihr Firmendach
Nachhaltige Energie
Die Erneuerbaren Energien, allen voran die Solar- und Windenergie, sind die größten Treiber für das Erreichen der Energiewende. Die Stadt Walldorf verfolgt das Ziel, die Energiewende auf lokaler Ebene umzusetzen und hat hierfür eine PV-Offensive gestartet. Diese wird jetzt um ein Angebot für Gewerbetreibende ergänzt.
Bei einem derzeitigen Photovoltaikausbau von nur rund 10 % des verfügbaren Dachflächenpotenzials würde der ein oder andere sagen: „Da geht noch was!“ und genau dieser Meinung sind wir auch.
Genau hier setzen wir an: Die folgenden Informationen dienen insbesondere Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Umsetzung einer eigenen PV-Anlage.
Lohnt sich das überhaupt?
Definitiv! Natürlich gibt es ein paar ausschlaggebende Faktoren, beispielsweise den Strombezugspreis, allerdings besteht gerade für Unternehmen ein großes Potenzial. Dieses Potenzial hängt vor allem damit zusammen, dass in der Regel dann Strom im Unternehmen verbraucht wird, wenn er von einer PV-Anlage erzeugt werden kann. Dieser sogenannte Eigenverbrauch fällt bei Unternehmen mit Stromabnahme tagsüber deutlich höher aus als im Privatsektor.
Bei der aktuellen Strompreisentwicklung machen sich Unternehmen zudem deutlich unabhängiger vom Versorger und können somit die Unsicherheit der steigenden Strompreise mit einem festen Preis pro kWh, auf Grundlage der Anlagenkosten einer Photovoltaikanlage, teilweise vermeiden.
Sie reduzieren also gleichzeitig mit dem Eigenverbrauch und den steigenden Strompreisen Ihre externen Stromkosten. Neben den direkten monetären Gewinnen profitieren sie auch von weiteren Faktoren, wie beispielsweise der Reduzierung von CO2-Emission, und leisten damit auch einen eigenen, wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Welche Anlagengröße?
So individuell wie die Themenfelder und Arbeitsgebiete eines jeden Unternehmens, so unterschiedlich
kann auch der Bedarf und die Größe der Anlagen variieren. So hat beispielsweise ein Dienstleistungsunternehmen mit überwiegend Büroräumen einen viel geringeren Strombedarf und benötigt somit auch eine deutlich kleinere PV-Anlage als ein Unternehmen im Industriesektor. Dieses kleine Beispiel veranschaulicht sehr gut das Spektrum an Anlagengrößen und deren Nutzungsart.
Die Auslegung sollte immer entsprechend des Lastprofils eines jeden Unternehmens erfolgen. Es ist somit unabdingbar, eine Beratung / Planung in Anspruch zu nehmen.
Vorteil Eigenverbrauch
Je nach Strombezugspreis kann der Eigenverbrauch einiges an Gewinn rausholen. Kleinere Unternehmen mit wenig Stromverbrauch erhalten nicht so attraktive Konditionen wie ein Unternehmen mit einer hohen Stromabnahme und gerade in diesem Falle macht der Eigenverbrauch einen großen Teil der Rendite aus. Die Differenz aus Strombezugspreis und der jeweiligen Einspeisevergütung ist nämlich der gewinnbringende Vorteil beim Eigenverbrauch.
Vergütungen je nach Anlagengröße
Die Vergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hängt stark von der Anlagengröße ab und unter bestimmten Umständen macht es Sinn, unter einer gewissen Anlagengröße zu bleiben, um von einem höheren Vergütungssatz zu profitieren.
Eigene Anlage, Verpachtung oder Contracting?
Es gibt drei Möglichkeiten, eine PV-Anlage im Unternehmen zu betreiben. Sie unterscheiden sich vor allem in ihrem Aufwand und dem damit einhergehenden Gewinn.
Selber machen
Die eigene Anlage ist die gängigste Option. Hier ist auch die größte Rendite zu erwarten, allerdings muss sich der zukünftige Anlageneigentümer selbstständig um die Beschaffung, Installation und Betriebsführung der Anlage kümmern.
Die Investitionskosten müssen selbst aufgewandt werden.
Verpachtung der Dachfläche
Den geringsten Aufwand stellt die Dachverpachtung dar. Die Dachfläche sollte hierbei größer als 100 m² sein. Durch eine Dachpacht wird ein vorher vereinbarter monatlicher oder jährlicher Betrag ausgezahlt. Eine Einmalzahlung zu Beginn der Verpachtung für die Laufzeit von 20 Jahren ist ebenfalls denkbar. Die realisierbaren Dachpachten hängen auch stark von den Gegebenheiten vor Ort und der Ausrichtung des Daches ab. Als Größenordnung für 20 Jahre vorfällige Pacht sind 100 Euro je installierten kWp.
Contracting
Das PV-Anlagen-Contracting gibt es in verschiedenen Ausführungen und geht ebenfalls einher
mit einer Dachpacht, denn in diesem Falle wird einem externen Dienstleister (Contractor) gestattet, eine Anlage auf dem Firmendach zu errichten. Die Investitions- und Betriebsführungskosten sowie die sogenannten Betreiberpflichten müssen hierbei vom Contractor übernommen werden.
Die gängigsten Varianten sind das Liefer- und das Anlagencontracting. Bei beiden ist es möglich,
den solarerzeugten Strom auch vor Ort zu verbrauchen.
Beim Liefercontracting verkauft der Contractor den erzeugten Strom sofort an das Unternehmen. Durch den Wegfall der Nutzung vom öffentlichen Stromnetz fällt der Strompreis geringer aus als beim Versorger, da bspw. die Netznutzung nicht vergütet werden muss.
Unter Anlagencontracting hingegen ist die Verpachtung der PV-Anlage vom Contractor an den Gebäudeeigentümer zu verstehen, wodurch die Personenidentität hergestellt wird. Dadurch ist der Eigenstromverbrauch gewährleistet.
Der Contractor übernimmt in der Regel den Betrieb der Anlage, wodurch der Aufwand für das Unternehmen überschaubar ist
Was tun, wenn das Gebäude gepachtet ist?
Gepachtete Räumlichkeiten schließen den Betrieb einer PV-Anlage nicht per se aus. Es gilt grundsätzlich die sogenannte Personenidentität. Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber auch gleichzeitig der Stromabnehmer sein muss. Konkret haben Pächter zwei Möglichkeiten Contracting und Dachpacht.
Sollten allerdings mehrere Mieter unter einem Dach agieren kann entweder nur der Allgemeinstrom zum Eigenverbrauch genutzt werden oder der größte Verbraucher betreibt und nutzt die Anlage. Daneben besteht die Möglichkeit, die Anlage aufzuteilen und über mehrere Wechselrichter den einzelnen Stromzählern der Pächter zuzuordnen. Viele kleine Anlagen haben jedoch aufgrund der zusätzlich benötigten Technik, die verbaut werden muss, höhere Kosten zur Folge.
Als weitere Option besteht das Mieterstrommodell, welches jedoch im gewerblichen Bereich nicht durch das EEG gefördert wird. Hierbei tritt ein Stromliefervertrag mit einem externen Dienstleister in Kraft, welcher die PV-Anlage betreibt und lediglich den Strom vor Ort verkauft.
Contracting
Der Gebäudeeigentümer errichtet die PV-Anlage und verpachtet diese wiederum dem Pächter der Räumlichkeiten. Somit kann dieser den erzeugten Strom auch eigenständig nutzen.
Dachpacht
Hierbei wird ein fester Betrag vereinbart, der für die Nutzung des Daches zu entrichten ist. Somit kann der Pächter dort eine eigene Anlage errichten lassen, diese betreiben und den Strom dem Eigenverbrauch zuführen.
Ist mein Unternehmensdach überhaupt solargeeignet?
Prinzipiell ist nahezu jedes Dach solargeeignet – egal ob Süd-, Ost-, West-, Nord oder Flachdächer. Es gibt aber einige Fragen, die man vorab für sich beantworten muss und die die Wirtschaftlichkeit
beeinflussen können.
Flachdach
Bei Flachdächern spielt häufiger die Statik eine Rolle und die Module müssen auf Aluminiumgestellen aufgeständert werden. Bei der Verankerung der Metallgestelle kann es zur Durchdringung der Dachhaut und damit zu Undichtigkeiten im Dach kommen. Sowohl die Statik als auch die Möglichkeit der Befestigung sind hier zu prüfen. Das positive an Flachdächern ist jedoch, dass die Ausrichtung der Module entsprechend eingestellt werden kann und man zwischen maximalem Ertrag (Südausrichtung) oder maximalem Eigenverbrauch (Ost-West-Ausrichtung [variiert je nach Nutzerverhalten]) wählen kann.
Schrägdach
Schrägdächer hingegen benötigen keine zusätzlichen Befestigungsmöglichkeiten zur Ausrichtung der Module. Die Moduleinstellung ist allerdings entsprechend der Dachausrichtung und Neigung festgesetzt. Je nach Strombezugspreis kann aber gerade bei Schrägdächern die Ausrichtung entscheidend sein, da diese über die Wirtschaftlichkeit der Anlage entscheidet.
Das Solarkataster des Landes Baden-Württemberg gibt einen sehr guten Anhaltspunkt, ob und wie gut ein Dach geeignet ist. Dort sind sowohl die Ausrichtung, die Dachneigung als auch die Verschattung des Daches hinterlegt. (Link: https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/solarpotenzial-auf-dachflachen#Teaser_Anker)
Am Ende kennt der Eigentümer sein Dach besser als das Solarkataster, daher der Tipp: Die Auswahl der Flächen durch das Solarkataster eigenständig mit Hilfe der Luftbilder überprüfen und idealerweise zusätzlich von einem Solarteure berechnen lassen.
Asbestdächer
Lange Zeit gehörte die Verwendung von Asbest aufgrund seiner Isoliereigenschaften, der Festigkeit sowie der Hitze- und Säurebeständigkeit des Materials zum Standard in der Baubranche. Nachdem die hohe Belastung für Gesundheit und Umwelt festgestellt wurde, ist die Verarbeitung von Asbest seit 1993 gesetzlich verboten.
Nach wie vor sind Dächer mit den asbesthaltigen Wellplatten in Industrie und Gewerbe zu finden, die vor dem Verbot installiert wurden. Das hat unter anderem Konsequenzen für die Photovoltaikbranche. Denn laut Gefahrstoffverordnung TRGS 519 ist das Anbringen von Solaranalagen auf Asbestzementdächern grundsätzlich verboten. Bei der Planung einer Photovoltaik-Aufdachanlage muss deshalb die Erneuerung des Dachs berücksichtigt werden.
Beratung ist wichtig!
Diese Informationen ersetzen keine professionelle Beratung eines seriösen Anbieters wie Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG oder Heidelberger Energiegenossenschaft eG, denn gerade bei Photovoltaikanlagen für Gewerbetreibende und Unternehmen sind die Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich, so dass eine Beratung empfohlen wird.
Sollten Sie sich gerne gesamtheitlich zum Thema Energieerzeugung und Energieeffizienz beraten lassen, empfehlen wir die Kompetenzstelle Energieeffizienz bei der KLiBA gGmbH (KEFF) (Link: https://kliba-heidelberg.de/unternehmen-und-institutionen/).
Vorgaben & Verpflichtungen
Rechtliche Vorgaben
PV-Anlagen unterliegen den grundsätzlichen Anforderungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (BW LBO) und den Technischen Bestimmungen, da es sich um bauliche Anlagen handelt. Das bedeutet, dass die Anlagen die Standardsicherheit gegenüber Wind, Schnee und Erdbeben und den Brandschutz nach LBO erfüllen müssen.
Zudem muss die Einspeisegenehmigung entsprechend der Vorgaben für bestimmte Anlagengrößen beim Netzbetreiber beantragt werden. Anlagen mit einer Größe von mehr als 30 kWp müssen beispielsweise ein Einspeisemanagement, eine Wandlermessung und auch einen Netz- und
Anlagenschutz nachweisen, um eine entsprechende Einspeisegenehmigung zu erhalten.
Diese Anforderungen müssen allerdings auch vom Solarteur bedacht und entsprechend mit dem Eigentümer besprochen werden.
Steuerliche Verpflichtungen
Sobald man eine Photovoltaikanlage betreibt, Strom selber verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz einspeist, tritt man als Unternehmer auf und muss die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen. Als Unternehmen lohnt sich hier der Griff zum Hörer oder der Weg zum Steuerberater, da dieser zu allen Abschreibungsmöglichkeiten entsprechend Unternehmensstrukturen und Rechtsformen aufklären kann. Neben dem Einfordern der Mehrwertsteuer für die Investition der Anlage spielen vor allem für Unternehmen die lineare Abschreibung über 20 Jahre, die Option der Sonderabschreibung sowie der Investitionsabzug eine Rolle.
Wie sich dies im Einzelnen auf die eigene PV-Anlage auswirkt, sollte im Gespräch mit dem Steuerberater abgeklärt werden, da hier keine weiterführende steuerliche Beratung stattfinden kann.
Finanzierung & Förderung
Im Rahmen der Finanzierung stellt sich für die viele Gewerbetreibende auch die Frage: Bekomme ich denn eine Förderung?
Grundsätzlich gibt es für alle Anlagen die sogenannte Einspeisevergütung nach dem
EEG. Dies ist eine feste Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom. Die nachstehende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Vergütungssätze (Stand: 10/2022).
Einen direkten Zuschuss für die Anschaffung einer PV-Anlage von Bund oder Land BW gibt es derzeit nicht. Die Stadt Walldorf fördert auf kommunaler Ebene die Errichtung von PV-Anlagen – auch für Unternehmen. Es handelt sich um einen pauschalen Investitionszuschuss in Höhe von 10.000 Euro, gedeckelt bei 100 Euro je installiertem kWp.
Darüber hinaus fördert die Stadt Walldorf die Asbestdachsanierung mit anschließender Errichtung einer PV-Anlage bei Nichtwohngebäuden mit einem pauschalen Zuschuss von 10.000 Euro, gedeckelt bei 100 Euro je kWp.
Der Link zu den entsprechenden Förderrichtlinien und Anträge finden Sie auf der rechten Seite.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Kredite bspw. von der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau), mit denen es möglich ist, solche Anlage zu finanzieren.
Anmeldung
Eine neu errichtete Anlage muss bei drei verschiedenen Stellen angemeldet werden.
1. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur sollte zeitgleich oder vor der Inbetriebnahme erfolgen, da für die Einspeisevergütung das Eingangsdatum bei der Bundesnetzagentur entscheidend ist. Sollte man seine Anlage später oder gar nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden, so reduziert sich die Einspeisevergütung oder der Vergütungsanspruch entfällt womöglich komplett.
Um diesen Fehler zu umgehen, müssen Sie lediglich die Stammdaten Ihrer Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister hinterlegen. (Link: https://www.marktstammdatenregister.de/)
2. Anmeldung beim Netzbetreiber
Neben der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist auch die Absicht der Einspeisung dem Netzbetreiber zu melden. In Walldorf sind dies die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG.
Für die Anmeldung der Anlage gibt es vom Energieversorger ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“ (Link: https://www.stadtwerke-walldorf.de/wp-content/uploads/2019/09/Voranmeldung_f%C3%BCr_Eigenerzeugungsanlagen__Stand_20.09.2019.pdf). Wichtig ist dem Netzbetreiber, dass der Anschluss der Anlage durch ein eingetragenes Elektrounternehmen geschieht. Dies ist in der Regel die ausführende Firma, die die PV- Anlage installieren wird und von dieser können auch die entsprechenden Datenblätter und Unterlagen für die Anmeldung bezogen werden. In der Regel unterstützen die Solarteure bei diesem Prozess den zukünftigen Anlagenbetreiber.
3. Anmeldung beim Finanzamt
Die letzte wichtige Anmeldung ist die Meldung der Photovoltaikanlage als gewerbliche Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt. Dies sollte spätestens nach einem Monat mit Hilfe der Fragebögen des zuständigen Finanzamtes geschehen.
Versicherung der Anlage
Getreu dem Motto „Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben.“ ist es natürlich auch bei einer PV-Anlage möglich, sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Die wichtigste Versicherung ist die Betreiberhaftpflichtversicherung. Diese greift bei Schäden, die von der Anlage ausgehen. Sollte beispielsweise aufgrund von herabfallenden Teilen der Anlage ein Mensch oder ein Gegenstand verletzt oder beschädigt werden, kommt die Haftpflicht für PV-Anlagen dafür auf. Diese kann als Erweiterung in der Gebäude-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich können eine Allgefahrenversicherung sowie die Ertragsausfallversicherung für PV-Anlagen abgeschlossen werden. Einige Versicherungen führen diese auch in Kombination. Kurz gesagt sichert die Allgefahrenversicherung die Bauteile, wie Module, Wechselrichter, Zähler und Verkabelung ab. Sie kommt für den Ersatz der beschädigten Teile und die Kosten der etwaigen Nebenarbeiten auf. Die Ertragsausfallversicherung sichert im Falle des Ertragsausfalls ab. Sollte beispielsweise der Wechselrichter während der Garantiezeit ausfallen, so bekommt man einen Pauschalbetrag je installierter Leistung für jeden Tag mit Ertragsausfall. Gleiches gilt bei Ausfällen, die aus Schäden der Allgefahrenversicherung entstehen. Ein Beispiel wäre hier der Brand. Hierbei sollte man definitiv darauf achten, ob alle Schadensursachen der Allgefahrenversicherung auch für die Ertragsausfallversicherung gelten.
Klassische Schäden, die eine Allgefahrenversicherung abdeckt:
- Diebstahl
- Raub
- Sturm
- Einbruch
- Hagel
- Regen
- Vandalismus
- Blitz
- Schnee
- Überspannung
- Bedienungsfehler
- Überschwemmung
- Fahrlässigkeit
- Kurzschluss
- Explosion
- Wasser
- Induktion
- Brand
- Tierverbiss
- Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler
- höhere Gewalt
Das Programm Photovoltaik-Gewerbetreibende startet zum 1. Januar 2023. Die Förderrichtlinie und den Antrag zu diesem Förderprogramm finden Sie unter
Kontakt:
Alexander Engelhard
06227-35 12 31
alexander.engelhard@walldorf.de