21.01.2025, Kultur & Freizeit

Verkürzter Zeitraum für die Briefwahl

Auch für die Bundestageswahl am 23. Februar können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Foto: Stad Walldorf

Das Wahlamt informiert

Die Bundestagswahl 2025 naht mit großen Schritten und wieder möchten viele Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl kann mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung entweder schriftlich auf deren Rückseite oder elektronisch über den aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Ein Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist auch unter folgendem Link möglich: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226095.

Die Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist voraussichtlich ab 7. Februar 2025 der Fall. Damit steht nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung.

Angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten von je vier bis fünf Tagen für den Hin- und Rückversand der Unterlagen empfiehlt das Wahlamt deshalb, bei schriftlicher Beantragung der Briefwahlunterlagen den Antrag direkt im Rathaus Walldorf abzugeben oder in den Briefkasten neben der Eingangstür einzuwerfen. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 abgeholt und die Stimmen direkt im Rathaus abgegeben werden. Ansonsten werden die Unterlagen zugeschickt. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Rathaus abzugeben und nicht per Post zurückzusenden.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Stimmzettel, für den Versand beziehungsweise zur Abholung vorliegen, wird das Wahlamt hierüber informieren.