31.07.2024, Startseite

Katzen haben wieder Freigang

Die Brutsaison der Haubenlerche ist für dieses Jahr beendet. Damit ist auch die Ausgangssperre für Katzen aufgehoben.
Foto: IUS

Brutsaison der Haubenlerchen ist früh beendet

Die „Ausgangssperre“ für Katzen in Walldorf-Süd ist in diesem Jahr vier Wochen früher zu Ende, als es die Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen vorsieht: Hauskatzen wird damit bereits ab Donnerstag, 1. August, wieder Freigang gewährt. Das teilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. Als Grund nennt die Behörde, dass die Brutsaison der Haubenlerche in diesem Jahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt und damit verhältnismäßig früh beendet sei. Es sei daher keine wesentliche Gefährdung der Haubenlerche durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten. Grundsätzlich gilt die 2022 erlassene Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde noch bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis zum 31. August und verpflichtet Katzenhalter, in diesem Zeitraum den Freigang ihrer Tiere zu unterbinden.

„Die letzten Beobachtungen von brutanzeigendem Verhalten erfolgten in der ersten Hälfte des Juli“, sagt der Diplom-Biologe Andreas Ness auf Anfrage der Walldorfer Rundschau. „Danach waren bei den Beobachtungen Weibchen und Männchen gleichzeitig nachweisbar. Eine laufende Bebrütung oder die Fütterungen von Jungvögeln konnte ausgeschlossen werden.“ Ness ist mit seinen Kollegen aus dem Büro Institut für Umweltstudien (IUS) Weibel & Ness GmbH (Heidelberg) seit Anfang 2023 für das Haubenlerchen-Monitoring in Walldorf zuständig. Die zuständige Naturschutzbehörde steht mit Ness gerade zum Ende der Brutzeit in ständigem Kontakt, da die Allgemeinverfügung nur im Rahmen ihrer Wirksamkeit als Schutzinstrument genutzt wird.

Ness kann berichten, dass in der nun beendeten Brutsaison im zweiten Abschnitt des Baugebiets Walldorf-Süd zwei Haubenlerchen-Paare beobachtet worden seien, die mehrere Brutversuche unternommen hätten. Einer der Versuche sei nach den Beobachtungen zunächst auch von Erfolg gekrönt gewesen, allerdings seien die Jungtiere nur für wenige Tage zu sehen gewesen. Im Großen Feld westlich der Autobahn, das aus Sicht des Biologen wesentlich bessere Voraussetzungen für eine Haubenlerchen-Population als das Baugebiet bietet, konnte man ein Paar sowie ein einzelnes Tier feststellen, jedoch keine Brutversuche.

Im Großen Feld sind in einer Voliere auch die beiden im vergangenen Jahr auf Walldorfer Gemarkung geschlüpften Jungvögel untergebracht, denen zunächst kaum Überlebenschancen eingeräumt worden waren, weil sie von ihren Eltern nicht in der üblichen Frequenz gefüttert wurden. Die Entscheidung, sie im Zoo in Karlsruhe aufpäppeln zu lassen, hat beide Tiere gerettet. Da die Experten sie trotzdem nicht für geeignet halten, wieder ausgewildert zu werden, sind sie nun einerseits geschützt in der Voliere untergebracht, sollen hier aber auch die Funktion als „Ankervögel“ erfüllen, die in der Nähe lebende weitere Haubenlerchen anlocken. Andreas Ness berichtet, dass auch darüber hinaus in diesem Jahr wieder alle notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind und es erstmals gelungen ist, die Winteraufenthaltsquartiere der Haubenlerche zu lokalisieren. Diese befinden sich nach seinen Worten auf dem Gelände der SAP.

Die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche war aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises im Jahr 2022 notwendig geworden, um die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte Vogelart zu schützen. Landesweit lag der Brutbestand damals bei nur noch rund 60 Revieren, deren Schwerpunkte in den Sandgebieten der nördlichen oberrheinischen Tiefebene zwischen Waghäusel, Walldorf und Ketsch liegen. Dabei nannte die Behörde in der Verfügung für Walldorf „die hohe Dichte an freilaufenden Hauskatzen“ als „nicht nur unwesentlichen Faktor“, da ihnen „insbesondere die noch flugunfähigen Jungvögel immer wieder zum Opfer fallen“. Zu natürlichen Feinden der Bodenbrüter zählen aber auch Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäuger wie Füchse und Marder.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis macht darauf aufmerksam, dass die Allgemeinverfügung selbst mit der aktuellen Teiländerung nicht aufgehoben ist. Sie gilt vorerst bis zum kommenden Jahr 2025 weiter – und zwar dann erneut im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August. Die Allgemeinverfügung und die Teiländerung können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abgerufen werden, ebenso hier.