26.08.2021, Rathaus
Der Gemeinderat hat im Juli nicht nur ein Corona-Hilfspaket für die Kleinstbetriebe beschlossen, sondern auch Zuwendungen für Vereine, die der Vereinsförderung unterliegen, auf den Weg gebracht. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Förderprogramm für Vereine durch den Gemeinderat beschlossen. Leider hat - zumindest im ersten Halbjahr 2021 - das Vereinsleben erneut unter der Corona-Situation gelitten. Veranstaltungen, die sich üblicherweise im Veranstaltungskalender wiederfinden, mussten abgesagt werden. Auch der diesjährige Spargelmarkt, bei dem sich traditionell Vereine engagieren ist der Pandemie zum Opfer gefallen, auch die Kerwe ist abgesagt mit der Folge, dass die Vereine keine Möglichkeit haben, sich zu präsentieren und Einnahmen zu erzielen. Neben der sogenannten Überbrückungshilfe III, die auch Vereine grundsätzlich in Anspruch nehmen können, hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, die Regelförderung um 25 v. H. – max. 1.500 € im Einzelfall - pro Verein anzuheben. In die Regelförderung, die immer Ende eines Jahres ausgezahlt wird, sind derzeit etwa 70 Walldorfer Vereine und Gruppierungen einbezogen. Die erhöhte Regelförderung wird automatisch ausbezahlt. Eine besondere Antragstellung durch die Vereine bedarf es nicht.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, im Jahr 2021 Walldorfer Vereinen die Nutzungsgebühren für städtische Einrichtungen zu erlassen. Dies gilt für den Trainings- und Übungsbetrieb, den Wettkampfbetrieb, die Flutlichtkosten für den Außenbereich sowie die Einzelnutzungen für kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen in den Sporthallen und auf den Sportplätzen.
Mit beiden Entscheidungen hat der Gemeinderat ein finanzielles Paket für Walldorfer Vereine in einem Gesamtvolumen von ca. 50.000 € beschlossen.