03.02.2021, Rathaus
Das Land Baden-Württemberg hat die Einkommensgrenzen für den Bezug und den Bau von öffentlich gefördertem Wohnraum seit 28. Januar 2021 angehoben. Für eine Einzelperson hat sich das Jahreseinkommen damit um 850 Euro von bisher 51.000 Euro auf 51.850 Euro erhöht. Diese Nachricht ist vor allem für diejenigen interessant, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten. Dieser ist Voraussetzung, um sich um eine städtische Wohnung bewerben zu können.
Nähere Informationen gibt
Jennifer Hornig
Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Walldorf
Telefon: (0 62 27) 35-11 63
jennifer.hornig@walldorf.de