03.02.2023, Leben in Walldorf
Wichtig für die Anschlussunterbringung
Kommunaler Wohnraum in der Ringstraße.
Foto: Stadt Walldorf
Gemeinderat beschließt Grundsätze zur Anmietung von privatem Wohnraum
„Die Anschlussunterbringung ist eine kommunale Pflichtaufgabe“, erklärte David Högerich, der Leiter des städtischen Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft, als im Gemeinderat die neuen „Grundsätze zur Anmietung von privatem Wohnraum“ einstimmig beschlossen wurden. „Das stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.“ Deshalb setze die Stadt Walldorf darauf, nicht nur eigenen Wohnraum bereitzustellen und diesen durch Neubauten gezielt zu erweitern, sondern auch von privaten Eigentümern Häuser und Wohnungen anzumieten. Das falle Vermietern oft leichter, wenn sie in der Stadt Walldorf einen sicheren Mietpartner finden.
Da die Gebührensatzung, deren neue Fassung in derselben Sitzung beschlossen wurde, keine Unterteilung in verschiedene Kategorien vorsieht, hat der Gemeinderat jetzt mit den Grundsätzen zur Anmietung neue Mietstufen nach energetischen und baulichen Abstufungen festgelegt. Dabei folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, je nach Energiestandard einen zehnprozentigen Abschlag auf die Nettokaltmiete vorzunehmen: Für Wohnungen mit „Energiestandard A+“ (Fassadendämmung von mindestens 16 Zentimetern, Isolierverglasung mit dreifach verglasten Fenstern, Wärmeerzeugung ohne fossile Energieträger, „gute“ Ausstattung wie Fußbodenheizung, hochwertige Badausstattung beziehungsweise Parkettfußboden, elektrische Rollläden, Fahrstuhl) können demnach 12,80 Euro/Quadratmeter bezahlt werden. Das verringert sich mit jeder Stufe bis hinunter zum „Energiestandard D“ (mindestens Isolierverglasung mit doppelt verglasten Fenstern, „einfache“ Ausstattung wie zum Beispiel Einzelofenbeheizung) auf 6,51 Euro/Quadratmeter. Betriebskosten werden in tatsächlicher Höhe angesetzt.
In den beschlossenen Grundsätzen wird außerdem festgelegt, dass Häuser oder Wohnungen angemietet werden, die sich für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen oder für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen eignen. Sie müssen in Zustand, Zuschnitt und Ausstattung mindestens den Anforderungen an die vom Gemeinderat 2015 beschlossenen Standards für die „eigenen“ Obdachlosenunterkünfte entsprechen. Die Miethöhe ist grundsätzlich begrenzt auf die Höhe, die durch den Rhein-Neckar-Kreis beziehungsweise das Job-Center refinanzierbar ist. Bei (teil-)möbliertem Wohnraum kann der Mietpreis um den Betrag angehoben werden, der maximal zwei Prozent des Zeitwertes des vorhandenen Mobiliars pro Jahr nicht übersteigt.
David Högerich gab vor dem Beschluss in der Sitzung auch einen Überblick über die aktuelle Wohnraumsituation. Für die Anschlussunterbringung werden derzeit 67 Wohneinheiten des Eigenbetriebes genutzt, was 21 Prozent des Bestands entspricht. Im privaten Bereich sind aktuell 13 Mietverträge abgeschlossen. Dritte Säule des 2015 vom Gemeinderat beschlossenen Konzepts ist der Wohnungsbau: 2017 wurden in der Bürgermeister-Willinger-Straße insgesamt 26 Wohneinheiten realisiert, 2019 in der Ebertstraße weitere zehn Wohneinheiten. Bereits beschlossen sind weitere 18 Wohneinheiten in der Heidelberger-/Hebelstraße sowie sieben Wohneinheiten im Schlossweg. Für eine Bebauung mit 40 bis 50 Wohneinheiten entlang der Wieslocher Straße hat es einen Architektenwettbewerb gegeben. 2022 musste die Stadt Walldorf im Rahmen der Anschlussunterbringung 169 geflüchtete Personen unterbringen.