20.05.2022, Umwelt- und Klimaschutz
Walldorfer Umweltförderprogramme
Teil 7: Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher
Die Stadt Walldorf hat seit dem 10. Mai ein 19. Umweltförderprogramm. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung das neue Förderprogramm Photovoltaik verabschiedet.
Um die Sonne zur Energieerzeugung nutzen zu können, bieten sich vor allem die vielen Flächen auf Walldorfs Dächern, aber auch die Hausfassaden an. Hier besteht ein großes Potential, um Energie mittels Photovoltaik-Anlagen dezentral zu erzeugen und direkt zu nutzen.
Jeder Hauseigentümer kann so einen Beitrag zur Energiewende leisten und sich dabei unabhängiger von der Energieversorgung und von steigenden Strompreisen machen. Aber auch Mieter haben über sogenannte Balkonanlagen die Möglichkeit durch solare Energie Strom selbst zu erzeugen.
Aus diesem Grund fördert die Stadt Walldorf die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen und Fassaden im privaten Bereich in Walldorf. Um die Eigenversorgung der Anwesen mit selbst erzeugter Energie zu erhöhen, werden zusätzlich noch Batteriespeicher gefördert.
In der deutschlandweiten Förderlandschaft stellt dieses Förderprogramm sicher eine der lukrativsten Förderungen dar. Nutzen Sie die Möglichkeit dieses Förderprogramms und tragen so auch zum Klimaschutz bei.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern in Walldorf im privaten Bereich. Hierzu gehören die Anlagenförderung, die Förderung von Batteriespeichern und die Förderung von Umfeldmaßnahmen. Ebenfalls werden steckerfertige Solargeräte (Balkonanlagen) gefördert.
Die Anlagenförderung von PV-Neuanlagen beträgt 500 € pro voller installierter kWp Leistung. Bei einer 10 kWp-Anlage würde beispielsweise eine Fördersumme von 5.000 € gewährt werden. Die Obergrenze dieser Förderung liegt bei 10.000 €, welche sich bei einem Mehrfamilienhaus ab der vierten Wohneinheit um jeweils 600 € pro zusätzlicher Wohneinheit erhöhen kann.
Bei gleichzeitiger Installation eines Batteriespeichers bei der Neuanlagenerrichtung erhöht sich die Fördersumme zusätzlich um weiter 500 € pro voller kWh nutzbarer Speicherkapazität. Bei der Installation eines Batteriespeichers mit einer nutzbaren Speicherkapazität von beispielsweise 5 kWh, würde sich eine Fördersumme von 2.500 € ergeben, die zusätzlich zur Neuanlagenfördersumme ausgezahlt wird.
Ebenfalls können Umfeldmaßnahmen mit bis zu 100 € je voller installierter kWp Leistung bezuschusst werden. Die Umfeldmaßnahmen betreffen zu je einem Viertel die Prüfung der Statik des Daches, die Steuerberatungskosten, die PV-Beratungskosten sowie die mechanische Taubenabwehr. Bei einer Anlagengröße von beispielsweise 10 kWp könnten bis zu 250 € pro Umfeldmaßnahme zusätzlich bezuschusst werden.
Bei der Erneuerung bereits bestehender PV-Anlagen (Repowering) wird nur der Leistungszuwachs gefördert.
Bei Bestandsanlagen wird die Nachrüstung eines Batteriespeichers mit 250 € pro voller nutzbarer kWh Speicherkapazität gefördert.
Steckerfertige Solargeräte (Balkonanlagen) mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung werden mit 300 € pro Wohneinheit, maximal jedoch 50 % der anrechenbaren Kosten, gefördert.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
PV-Vorhaben sind nur in eigener Regie an dem eigenen Wohn- und dazugehörigem Nebengebäude, unabhängig von deren Alter, förderfähig. PV-Vorhaben, bei denen Gebäudeflächen Dritten zur Nutzung überlassen werden, erhalten keine Förderung.
Die Installation bzw. der Netzanschluss sind von einem Fachbetrieb auszuführen. Eigenleistungen (Lohnkosten) sind nicht zuschussfähig.
Nicht gefördert werden PV-Anlagen, deren Errichtung nach gesetzlichen Vorgaben (bei Neubauten seit 01.05.2022, bei umfangreichen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden ab 01.01.2023) oder durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes verpflichtend ist.
Der PV-Anlagenteil, der über die verpflichtenden Flächen hinaus errichtet wird, ist wiederum förderfähig.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Eigentumswohnungen sind die Antragssteller nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Mieter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.
Der Antrag und die eingereichten Förderunterlagen werden geprüft und bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme begonnen wurde. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Die Förderung von PV-Anlagen, deren Auftragserteilung an den Fachbetrieb zwischen 1.04.2022 und 13.05.2022 erfolgte, wird entsprechend der sonstigen Vorgaben gefördert.
Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein einmaliger Zuschuss für die Vollbelegung geeigneter Dachflächen gewährt. Es können jedoch Anträge für die Belegung von Teilflächen gestellt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Maßnahme.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.