12.05.2022, Umwelt- und Klimaschutz
Walldorfer Umweltförderprogramme
Teil 6: Die Thermische Solaranlage auf Bestandsgebäuden
Eine thermische Solaranlage ermöglicht die Versorgung eines Haushalts mit Warmwasser bei gleichzeitiger Reduzierung des Betriebs der konventionellen Heizungsanlage. Vor allem in der Sommerzeit kann so ein hoher Anteil des Warmwasserbedarfs gedeckt werden, wobei die Heizungsanlage bei vorhandenem Pufferspeicher abgeschaltet werden kann. Bei einer 4-köpfigen Familie mit einem Jahresenergiebedarf von etwa 4.200 kWh zur Warmwassererzeugung, können durch eine Solaranlage ca. 60% der Energie eingespart werden. Dabei sinkt die Abhängigkeit von den steigenden Energiepreisen, wodurch sich die Solaranlage langfristig amortisiert und es wird zugleich ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Bei der Auslegung der Solaranlage sollte sich an dem Warmwasserbedarf über die Sommermonate orientiert werden, damit die konventionelle Heizungsanlage im Sommer abgeschaltet werden kann. Als Richtgröße sollte pro Person eine Flachkollektorfläche von 1 bis 1,5 m² vorgesehen werden.
Ebenfalls kann eine Solaranlage - bei entsprechender Dimensionierung - einen Teil der Raumbeheizung übernehmen.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung thermischer Solaranlagen auf privaten Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 400 €. Ab dem 8. Quadratmeter Bruttokollektorfläche erhöht sich der Zuschuss um 60 € für jeden weiteren vollen Quadratmeter Kollektorfläche. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein einmaliger Zuschuss gewährt.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Gefördert werden Maßnahmen, die die Anforderungen der städtischen Förderrichtlinie erfüllen – hierzu zählt, dass die Installation von einem Fachbetrieb auszuführen ist.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Eigentumswohnungen sind die Antragssteller nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.
Der Antrag und die eingereichten Förderunterlagen werden geprüft und bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme begonnen wurde.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter Umweltförderprogramme. Die Richtlinie und der Antrag zum Förderprogramm Thermische Solaranlagen sind dort verfügbar.