21.04.2022, Umwelt- und Klimaschutz
Walldorfer Umweltförderprogramme
Teil 5: Die Kellerdeckendämmung von bewohnten Bestandsgebäuden
Die Dämmung der Kellerdecke führt zu einer Erhöhung der Fußbodentemperatur und trägt damit zur Besserung des Wohnkomforts bei gleichzeitiger Energieeinsparung bei. Die Wärmedämmung kann dabei ohne größeren technischen und finanziellen Aufwand realisiert und auch gut in Eigenleistung ausgeführt werden.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die nachträgliche Dämmung bestehender Kellerdecken von Gebäuden in Verbindung mit einer Außenwanddämmung (das Förderprogramm zur Außenwanddämmung wurde in der Walldorfer Rundschau Nr. 14 vorgestellt). Es werden bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 mit bis zu drei Wohneinheiten 25% der anrechenbaren Kosten gefördert, maximal 1.000 €. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten erhöht sich der Förderbetrag je weiterer Wohneinheit (ab 45 m²) um jeweils 100 €. Anrechenbare Kosten sind alle Kosten, die zur unmittelbaren Herstellung einer Kellerdeckendämmung notwendig sind.
Wird die Maßnahme in Eigenleistung ausgeführt, werden die anrechenbaren Materialkosten mit maximal 50 % bezuschusst.
Eine Sonderregelung gilt für An- und Umbauten. Die Stadt Walldorf fördert in diesem Fall die Differenz der Materialkosten zwischen einer Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer Dämmung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Walldorf zu 50%.
Gibt es weitere Zuschläge?
Es gibt die Möglichkeit an zwei weiteren Förderzuschlägen zu partizipieren.
Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre Förderanteil von 25% der anrechenbaren Kosten kann sich stufenweise bis auf 31% erhöhen. Wenn am Gebäude die Kellerdecke und die Außenwand vollständig gedämmt werden, beträgt der Förderanteil bereits 27% für beide Sanierungsmaßnahmen.
Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwendung zertifizierter nachhaltiger Dämmstoffe für die gesamte Kellerdeckendämmung erhöht sich der Förderhöchstbetrag von 1.000 € auf 2.000 € für ein Wohngebäude.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Gefördert werden Maßnahmen, die die energetischen Anforderungen der städtischen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wärmedämmung muss dabei mindestens einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,25 W/(m²K) aufweisen. Weitere Kriterien sind unter anderem der Einsatz von allgemein anerkannten marktüblichen Baustoffen, sowie die Verwendung von FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien Materialien.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Eigentumswohnungen sind die Antragssteller nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme eines kostenlosen KliBA-Beratungsgesprächs und die kostenlose Erstellung eines Wärmepasses vorzunehmen. Beides kann entfallen, wenn stattdessen ein Sanierungsfahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis ist nicht ausreichend.
Der Antrag und die eingereichten Förderunterlagen werden geprüft und bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wurde.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Homepage unter Umweltförderprogramme. Die Richtlinie und der Antrag zum Förderprogramm Kellerdeckendämmung sind dort neben weiteren Informationen ebenso verfügbar wie die Unterlagen zum Förderprogramm der Außenwanddämmung.