25.03.2022, Aktuelles
Walldorfer Umweltförderprogramme
Teil 3: Die Dachdämmung von bewohnten Bestandsgebäuden
Die Dachdämmung von bewohnten Bestandsgebäuden
Zu den wesentlichen Maßnahmen bei der energetischen Sanierung von Gebäudeteilen gehört die Dachdämmung. Häufig sind in Bestandsgebäuden Dachflächen kaum bis wenig gedämmt, wodurch in der kalten Jahreszeit der Heizenergiebedarf steigt und sich im Sommer die Raumtemperatur im obersten Geschoss erheblich erhöht. Durch eine verbesserte Dachdämmung können große Einsparpotentiale realisiert werden. Die günstigsten Zeitpunkte für eine Dämmung sind geplante Renovierungsarbeiten, Dachsanierungen oder der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken. Die Wärmeverluste der Dachflächen und obersten Geschossdecken können durch Auf-, Zwischen- oder Untersparrendämmung bzw. durch Kombinationen hiervon um bis zu 90 % reduziert werden, wobei jährlich pro m² Dachfläche zwischen 30 und 150 Kilowattstunden Erdgas bzw. zwischen 3 und 15 Liter Heizöl sowie 45 kg Kohlendioxid (CO2) eingespart werden können.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die nachträgliche Dämmung bestehender Schrägdächer, Flachdächer und oberster Geschossdecken von Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995. Es werden bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten 25 % der anrechenbaren Kosten gefördert, maximal 4.000 €. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten erhöht sich der Förderbetrag je weiterer Wohneinheit (ab 45 m²) um jeweils 600 €. Anrechenbare Kosten sind alle Kosten, die zur unmittelbaren Herstellung einer Dachdämmung notwendig sind sowie alle Kosten von Nebenarbeiten.
Wird die Maßnahme in Eigenleistung ausgeführt, werden die anrechenbaren Materialkosten mit maximal 50 % bezuschusst.
Eine Sonderregelung gilt für An- und Umbauten an Bestandsgebäuden. Die Stadt Walldorf fördert in diesem Fall die Differenz der Materialkosten zwischen einer Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer Dämmung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Walldorf zu 50 %.
Gibt es weitere Zuschläge?
Es gibt die Möglichkeit, von zwei weiteren Förderzuschlägen zu profitieren.
Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre Förderanteil von 25 % der anrechenbaren Kosten kann sich stufenweise bis auf 31 % erhöhen, wenn innerhalb von zwei Jahren neben der Dachdämmung auch die Gebäudebauteile Außenwände, Kellerdecke und Fenster vollständig saniert werden. Die Dämmung einzelner Fassaden oder der Austausch einzelner Fenster fallen nicht unter die Zuschlagsregel. Jede Maßnahme muss für sich die Anforderungen der städtischen Förderprogramme erfüllen. Die Zweijahresfrist beginnt mit der Bewilligung der ersten Maßnahme, wobei alle Maßnahmen innerhalb dieser Frist abgeschlossen sein müssen.
Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwendung zertifizierter nachhaltiger Dämmstoffe für die gesamte Dachdämmung erhöht sich der Förderhöchstbetrag von 4.000 € auf 8.000 € für ein Wohngebäude.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Gefördert werden Maßnahmen, die die energetischen Anforderungen der städtischen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wärmedämmung muss dabei mindestens einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,14 W/(m²K) aufweisen. Weitere Kriterien sind der Einsatz von allgemein anerkannten marktüblichen Baustoffen und die Verwendung von FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien Materialien.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Eigentumswohnungen sind die Antragssteller nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Fall ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung über die geplante Durchführung der Maßnahme beizufügen. Der Antrag und die eingereichten Förderunterlagen werden geprüft und bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wurde. Als weitere Fördervoraussetzung sind die Inanspruchnahme eines kostenlosen KliBA-Beratungsgesprächs und die kostenlose Erstellung eines Wärmepasses vorzunehmen. Beides kann entfallen, wenn stattdessen ein Sanierungsfahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis ist nicht ausreichend.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Homepage unter Umweltförderprogramme. Die Richtlinie zum Förderprogramm Dachdämmung ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag zum Förderprogramm.