11.03.2022, Aktuelles

Walldorfer Umweltförderprogramme

Teil 2: Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus


Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat die Aufnahme von zwei neuen Förderprogrammen beschlossen. Eines davon ist die Förderrichtlinie zur Errichtung eines Effizienzhaus 40 Plus, die wir Ihnen im ersten Teil unserer Serie in der Walldorfer Rundschau Nummer 8 vorgestellt haben. Eine weitere neue Förderrichtlinie der Stadt Walldorf ist die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus.


Das Effizienzhaus
Das Effizienzhaus steht für einen energetischen Standard für Wohngebäude. Mit den Effizienzhausstufen 40, 55 oder 70 ist ein besonders energiesparender Sanierungsstandard verbunden. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie wird bei einem Gebäude benötigt. In Anbetracht steigender Energiepreise lohnt es sich – neben dem Klimaschutzaspekt, auf eine Bauweise zu setzen, die einen vergleichsweise geringen Energiebedarf zur Folge hat.  

Die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus erfordert eine umfassende Planung und eine grundlegende Betrachtung der energetischen Situation. Mit der Dämmung des Daches, der Außenwand und der Kellerdecke sowie dem Austausch der Fenster verringert sich der Energiebedarf für die Beheizung des Gebäudes deutlich. Ein Effizienzhaus kann nur erreicht werden, wenn gleichzeitig eine Erneuerung der Heizungsanlage stattfindet. Auf Basis erneuerbarer Energien, wie z.B. Solarthermie oder Photovoltaik, kann ein nahezu energieautarkes Gebäude erreicht werden. Die Kosten für die Beheizung verringern sich damit gegenüber fossilen Energieträgern stark.    

Wie fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert mit dieser Richtlinie die Sanierung von Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung und Baugenehmigung vor 1995 im privaten Bereich zum Effizienzhaus 40, 55 oder 70. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Gewährung weiterer Fördermittel durch Bund oder Land.
Mit der Förderung werden 25 Prozent der anrechenbaren Kosten bei Ausführung durch einen Fachbetrieb bezuschusst, höchstens 12.000 € für ein Wohngebäude bis zu drei Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten erhöht sich der Förderhöchstbetrag mit jeder weiteren Wohneinheit (mindestens 45 m² Wohnfläche) um 1.900 €. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein einmaliger Zuschuss gewährt.

Gibt es weitere Zuschüsse?
Unabhängig von der Effizienzhausstufe können Sie einen Förderzuschlag Erneuerbare Energien sowie einen Förderzuschlag Natur+ erhalten. Der Förderzuschlag Erneuerbare Energien in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt, wenn in einem Gebäude der gesamte Wärmebedarf durch Erneuerbare Energien zur Beheizung und Warmwasserbereitung gedeckt wird.
Beim Förderzuschlag Natur+ wird der Förderhöchstbetrag um 9.000 Euro erhöht. Dabei müssen die Dämmstoffe ein natureplus-Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts für Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen. Voraussetzung ist die Verwendung der nachhaltigen Dämmstoffe für das gesamte Gebäude.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Für die Förderung der Stadt Walldorf müssen die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegten Kriterien erfüllt werden. So dürfen die Höchstwerte des Primärenergiebedarfs und die des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle nicht überschritten werden. Außerdem ist die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben. Weitere Kriterien zur Förderung sind außerdem der Einsatz von allgemein anerkannten und marktüblichen Baustoffen und die Verwendung von FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien Materialien.


Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können bei der Stadt Walldorf einen Antrag stellen. Bei Eigentumswohnungen ist der jeweilige Eigentümer antragsberechtigt, wobei hier nur die Sanierung des gesamten Gebäudes und nicht die Sanierung einzelner Wohnungen förderfähig ist.

Der Antrag und die eingereichten Unterlagen werden geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit dem Bau begonnen wurde.
 
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Homepage unter Rubrik "nachhaltig". Dort finden Sie den Link zu den Umweltförderprogrammen der Stadt. Die Richtlinie zum Förderprogramm Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag zum Förderprogramm.

Unter www.zukunftaltbau.de finden Sie viele Informationen zur Sanierung, Gebäudetechnik und Förderung.