07.04.2022, Umwelt- und Klimaschutz
Walldorfer Umweltförderprogramme
Teil 4: Die Außenwanddämmung von bewohnten Bestandsgebäuden.
Bei der energetischen Sanierung von Außenwänden mittels verbesserter Dämmung kann der Wärmeschutz um bis zu 90 % optimiert werden. Durch diese Maßnahme erhöht sich die Wandinnentemperatur, wodurch potentielle Bauschäden aufgrund von Tauwasserausfall und Schimmelbildung vermieden werden und zugleich die Behaglichkeit in den Räumen steigt. Es kann von jährlichen Energieeinsparungen zwischen 70 und 200 Kilowattstunden Erdgas bzw. zwischen 7 und 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter gedämmter Außenwand ausgegangen werden, was einer Treibhausgasemissionsreduzierung von ca. 60 kg Kohlendioxid (CO2) entspricht. Die Kosten für die Dämmmaßnahme amortisieren sich durch die eingesparte Heizenergie und durch Fördermittel.
Was fördert die Stadt?
Die Stadt Walldorf fördert die nachträgliche Dämmung bestehender Außenwände von Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995. Es werden bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten 25% der anrechenbaren Kosten gefördert, maximal 4.000 €. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten erhöht sich der Förderbetrag je weiterer Wohneinheit (ab 45 m²) um jeweils 600 €. Anrechenbare Kosten sind alle Kosten, die zur unmittelbaren Herstellung einer Fassadendämmung notwendig sind, sowie alle Kosten von Nebenarbeiten zur Anpassung an die gedämmte Fassade.
Eine Sonderregelung gilt für An- und Umbauten. Die Stadt Walldorf fördert in diesem Fall die Differenz der Materialkosten zwischen einer Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer Dämmung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Walldorf zu 50%.
Gibt es weitere Zuschläge?
Es gibt die Möglichkeit, von zwei weiteren Förderzuschlägen zu profitieren.
Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre Förderanteil von 25% der anrechenbaren Kosten kann sich stufenweise bis auf 31% erhöhen, wenn innerhalb von zwei Jahren neben der Außenwanddämmung auch die Gebäudebauteile Kellerdecke, Dach und Fenster vollständig saniert werden.
Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwendung zertifizierter nachhaltiger Dämmstoffe für die gesamte Dachdämmung erhöht sich der Förderhöchstbetrag von 4.000 € auf 8.000 € für ein Wohngebäude.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Gefördert werden Maßnahmen, die die energetischen Anforderungen der städtischen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wärmedämmung muss dabei mindestens einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,20 W/(m²K) aufweisen. Weitere Kriterien sind die Verwendung von FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien Materialien und der Einsatz von allgemein anerkannten marktüblichen Baustoffen.
Wie bekommt man einen Zuschuss?
Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Eigentumswohnungen sind die Antragssteller nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme eines kostenlosen KliBA-Beratungsgesprächs und die kostenlose Erstellung eines Wärmepasses vorzunehmen. Beides kann entfallen, wenn stattdessen ein Sanierungsfahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis ist nicht ausreichend.
Der Antrag und die eingereichten Förderunterlagen werden geprüft und bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wurde.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Homepage unter Umweltförderprogramme. Die Richtlinie zum Förderprogramm Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag zum Förderprogramm.