24.05.2024, Startseite
Am 9. Juni wird gewählt. Die Stimmzettel für Gemeinderats- und Kreistagswahl werden zur besseren Orientierung vorab verschickt. Das hat aber nichts mit der Briefwahl zu tun.
Symbolfoto: Pixabay
Alle Wahlberechtigten bekommen bis zum 8. Juni Post vom Wahlamt der Stadt Walldorf. Diese enthält Stimmzettel und Merkblätter, die alle Details zur Stimmabgabe erläutern. Die Stimmzettel werden vorab verschickt, um den Wählerinnen und Wählern eine bessere Orientierung über die Kandidatinnen und Kandidaten zu ermöglichen. Die Stimmzettel sollen am Wahlsonntag, 9. Juni, zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitgebracht werden.
Die Zustellung der Stimmzettel darf nicht mit der Briefwahl verwechselt werden. Den übersandten Dokumenten liegen keine Briefwahlunterlagen mit Wahlschein bei. Diese erhalten die Wahlberechtigten nur auf gesonderten Antrag per Post oder bei Abholung im Wahlamt.
Aus verfahrenstechnischen Gründen lässt es sich nicht vermeiden, dass auch Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragen, die Stimmzettel beziehungsweise die Merkblätter in doppelter Ausfertigung erhalten.
Die Stimmzettel für die Wahl des Europäischen Parlaments dürfen aus rechtlichen Gründen vorab nicht verschickt werden. Diese Stimmzettel erhält man wie gewohnt im Wahllokal.