28.04.2022, Gemeinderat & Ausschüsse
Städtisches Wohnbauprojekt in der Wieslocher Straße
Gemeinderat stimmt über Verfahren der Planungsleistungen ab
Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. April hatte der Gemeinderat über das Verfahren der Planungsleistungen beim Wohnungsbau in der Wieslocher Straße zu beschließen. Nach dem Grundsatzbeschluss, das nächste Wohnungsbauprojekt der Stadt Walldorf auf den beiden Grundstücken der Stadt Walldorf an der Wieslocher Straße zu realisieren, sollen nun die nächsten Schritte hinsichtlich dem Einstieg in die Planung gegangen werden. Aufgrund der Projektdimension müssen für die Planungsleistungen und die Bauleistungen entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt werden. Daher sind für den Beginn der konkreten Planung die Vergaben an die Planer für die Gebäudeplanung und die Technische Gebäudeausrüstung Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) für dieses Vorhaben oberhalb der EU-Schwellenwerte durchzuführen.
Die Beschlussvorlage empfahl
1. die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit integrierten nicht offenen Wettbewerb zur Vergabe der Architektenleistung,
2. die Durchführung der VgV-Verfahren zur Vergabe der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, Haustechnikplanung und Elektroplanung und
3. die Beauftragung der Verwaltung mit der Erarbeitung einer Verfahrensauslobung für den Planungsteil Architektenwettbewerb.
Stadtbaumeister Andreas Tisch erläuterte die Einzelheiten dazu.
Stadtrat Uwe Lindner (CDU) sagte, dass für die CDU die Anzahl von Büros so gewählt werden solle, dass eine Vielzahl von qualitativen guten Lösungen erarbeitet und angeboten werden. 12 bis 16 Büros sollten für dieses Verfahren genügen. Bezüglich der Verfahrensumsetzung hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder der Jury könne man den Ausführungen der Vorlage zustimmen. Im nichtoffenen Wettbewerb sehe man den Vorteil, dass die anrechenbaren Preisgelder erheblich reduziert werden. Im Sinne der zukünftigen Bewohner der beiden Häuser dürfe keine unnötige Zeit verloren gehen.
Stadtrat Manfred Zuber (SPD) signalisierte Zustimmung der SPD für alle Punkte in der Beschlussvorlage. Bei Punkt 1 sehe man den Vorteil von geringeren Kosten bei einer großen Teilnehmerzahl. Man wolle aus mehreren Entwürfen den besten auswählen. Man könne auf qualifizierte Büros aus der Region setzen. Die SPD schlug 16 statt 12 Architektenbüros vor, damit man das Vorschlagsrecht für vier Büros aus der Region habe. Großen Wert lege man außerdem auf nachhaltiges Bauen. Außerdem wünsche man sich eine engere Vorgabe bei der Zielformulierung.
Stadtrat Hans Wölz (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Grünen dem Vorschlag zu Punkt 1 nicht zustimmen könnten. Zur Begründung führte Wölz aus, dass man eine Mehrfachbeauftragung bevorzuge. Die Mehrkosten seien im Verhältnis zu den Gesamtkosten vertretbar. Dabei könnten sich auch mehr als fünf Büros bewerben. Es würden dann nur fünf Bewerber mit ihren Planungen in der Preisgerichtssitzung beurteilt. Die Konzentration auf diese fünf Büros lasse „eine wesentlich tiefer gehende Beurteilung ihrer Planungsleistung durch das Preisgericht erwarten“, so Hans Wölz. Außerdem sei der Gemeinderat im Gegensatz zum vorgeschlagenen Verfahren nicht an den 1. Preisträger gebunden. Beim größten Wohnbauprojekt der Stadt müsse der Gemeinderat die Auswahl des Planungsbüros vornehmen. Die Grünen beantragten eine getrennte Abstimmung. Den Punkten 2 und 3 stimme man zu.
Stadtrat Günter Lukey bezeichnete den bezahlbaren Wohnraum als „äußerst wichtigen Teil der Daseinsfürsorge“. Die FDP-Fraktion befürworte einen nichtoffenen Wettbewerb für die Architektenleistungen. Man erhoffe sich mit den 12-16 Architektenbüros eine gute Mischung an attraktiven Lösungen. Außerdem wünsche man sich beim Beton die Verwendung von rezyklierter Gesteinskörnung. Dieser nachhaltige Baustoff solle in der Aufgabenstellung ergänzt werden. Die Fachplanleistungen für Tragwerks- und Elektroplanung sowie Haustechnik durch ein VgV-Verfahren und die Beauftragung der Verwaltung mit der Verfahrensauslobung trage man mit und hoffe auf eine schnelle Umsetzung.
Die getrennte Abstimmung wurde Punkt 1 mit 17 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. Die Punkte 2 und 3 wurden einstimmig angenommen.