28.09.2022, Leben in Walldorf
Rücklagen für hohe Rückzahlung vorhanden
Die Stadt Walldorf muss hohe Rückzahlungen von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten. Die finanziellen Mittel sind dafür aber vorhanden.
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96 Millionen Euro – Stadt hat vorgesorgt und bleibt handlungsfähig
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen. Diese wird notwendig, nachdem das Finanzamt die Stadt über die Änderung der Vorauszahlungen eines großen Gewerbesteuerzahlers informiert hat. „Wir müssen rund 96 Millionen Euro zurückerstatten“, sagte Bürgermeister Matthias Renschler auch mit Verweis auf die Nachbargemeinde St. Leon-Rot, die sich vor Kurzem eine Haushaltssperre verhängt hat. In Walldorf, das wurde klar signalisiert, kann die Stadt dank einer vorausschauenden Rücklagenpolitik ihre Pflichtaufgaben und Freiwilligkeitsleistungen nach wie vor wie geplant erfüllen. „Durch die umsichtige Ausgaben- und Geldanlagepolitik von Gemeinderat und Verwaltung sind die monetären Vorkehrungen für einen Fall wie den nun vorliegenden getroffen. Die Stadt verfügt über die erforderlichen Rücklagen, um die Rückzahlung leisten zu können“, heißt es in der Sitzungsvorlage von Kämmerer Boris Maier.
Konkret muss die Stadt 96,1 Millionen Euro an Gewerbesteuervorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022 zurückerstatten beziehungsweise mit den bereits veranlagten, aber noch nicht fälligen Vorauszahlungen des vierten Quartals verrechnen. Damit werden rund 65 Millionen Euro tatsächlich fließen. Da es aus rein wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich günstiger ist, einen Kredit aufzunehmen, statt zu guten Konditionen bestehende Geldanlagen aufzulösen, wurde der Kassenkreditrahmen von 45 auf 90 Millionen Euro erhöht. Damit kann man die Rückzahlung flexibel handhaben. Sollte die Auflösung von Geldanlagen zum benötigten Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoller sein, so der Kämmerer in seiner Vorlage, werde die Verwaltung „diesen Weg gehen“. Sollte dies aber aufgrund weiter steigender Verzinsung nicht wirtschaftlich sein, werde ein Festbetragskredit in Anspruch genommen, falls dieser zu Konditionen zu haben sein sollte, die unter den Erträgen der ansonsten aufzulösenden Geldanlagen bleiben.
Der Gemeinderat folgte der Argumentation der Verwaltung, wie schon vom Finanzausschuss empfohlen, einstimmig und ohne Stellungnahmen.