23.01.2025, Kultur & Freizeit
Die Ringstraße hat im Kreuzungsbereich zur Ziegelstraße Vorfahrt.
Foto: Stadt Walldorf
Seit dem Abschluss der Sanierung der Ziegelstraße sorgt die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung mit der Ringstraße bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer offensichtlich immer wieder für Unsicherheiten. Das zeigen Rückfragen beim städtischen Ordnungsamt. Deshalb macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sich die Ziegelstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Dieser endet zwar noch vor der Kreuzung. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein verkehrsberuhigter Bereich aber hinsichtlich der Vorfahrt als nachrangig zu betrachten – das gilt auch in allen Fällen, in denen der verkehrsberuhigte Bereich weniger als 30 Meter vor der Kreuzung endet, wie es in der Ziegelstraße der Fall ist. Somit gilt nicht wie sonst auf der Ringstraße rechts vor links, sondern der auf der Ringstraße fahrende Verkehr ist vorfahrtsberechtigt. Das Ordnungsamt erklärt auch, dass Doppelbeschilderungen nicht zulässig sind. Deshalb kann die Stadt nicht zusätzlich zum Hinweis auf das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs mit einem „Vorfahrt achten“-Schild auf die Ausnahme aufmerksam machen. Es wird um Beachtung der Vorfahrtsregelung gebeten.