01.10.2024, Kultur & Freizeit
Auch E-Scooter müssen korrekt abgestellt werden.
Foto: Stadt Walldorf
Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Beschwerden über nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter. Diese blockieren dann Gehwege, stehen auf der Straße und gefährden den fließenden Verkehr oder werden an unübersichtlichen Stellen nachts für Radfahrer zur Gefahr. Deshalb macht das Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass es Vorschriften zum Parken von E-Scootern gibt, damit diese nicht zu einem Hindernis oder einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Die Vorschriften orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb beispielsweise das Abschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen die Nutzer gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen. Es muss also auf dem Gehweg ausreichend Platz gelassen werden, die E-Scooter sollten längs und nicht quer zur Fahrtrichtung parken und vom Abstellen in Grünanlagen oder auf Grünstreifen wird abgeraten, da durch heiße Akkus in den Sommermonaten Brandgefahr bestehen könnte.