06.11.2020, Umwelt- und Klimaschutz
Regeln im Waldschutzgebiet "Schwetzinger Hardt" beachten
Seit 5. November 2013 stehen diese Kiefern im größten zusammenhängenden Waldschutzgebiet Baden-Württembergs (Foto: Pfeifer)
Mit dem regionalen Waldschutzgebiet „Schwetzinger Hardt“ haben die Gemeinden rund um dieses große zusammenhängende Waldgebiet, zu denen auch Walldorf gehört, naturräumlich eine besondere Kostbarkeit erhalten, so das Kreisforstamt. Es macht aktuell auf die in der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald‚ Schwetzinger Hardt‘ vom 05. November 2013 verankerten Verhaltensregeln aufmerksam und bittet alle, die im Waldschutzgebiet unterwegs sind, diese zu beachten.
So ist das Reiten nur noch auf den ausgewiesenen und mit einem weißen Pferdekopf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit bodenbrütender Vogelarten zwischen dem 1. Februar und dem 31. August besteht Leinenpflicht für Hunde und das Geocaching oder ähnliche Freizeitaktivitäten sind im Bereich des Schonwaldes nicht zulässig. Das ortsübliche, nicht gewerbsmäßige Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf bleibt im regionalen Waldschutzgebiet erlaubt.
Das regionale Waldschutzgebiet „Schwetzinger Hardt“ umfasst 3.125 Hektar und ist damit das größte in ganz Baden-Württemberg. Es gliedert sich in Bannwald, Schonwald und Erholungswald. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die geschützten Lebensräume zu erhalten und auszubauen; so kommt zu den bereits vorhandenen drei Bannwäldern noch einer dazu. In den vier Bannwaldbereichen ist jegliche Holznutzung verboten; auch dürfen die Wege hier nicht verlassen werden. Im Schonwald stehen die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der lichten Kiefernwälder und offenen Sandrasengesellschaften auf den Dünen- und Flugsandböden im Vordergrund. Die Schonwaldbereiche sind weitgehend auch als Natura-2000-Vogelschutzgebiete geschützt. Aber auch die Erholungsfunktion hat in den stark frequentierten Bereichen weiterhin eine große Bedeutung. So gilt es, im Erholungswald, den Erholungsverkehr mit den besonderen Belangen von Forstwirtschaft und Naturschutz in Einklang zu bringen und das Rad-, Wander-, Reit- und Sportwegenetz zu unterhalten.
Die Wälder außerhalb der Bannwälder werden weiterhin nachhaltig bewirtschaftet. Um den wertvollen Charakter auf Dauer zu erhalten, werden die unterschiedlichsten Maßnahmen, wie die historische Kiefernwirtschaft einschließlich Waldweide oder das Abräumen des Oberbodens auf den Sanddünen fortgeführt.
Die Verordnung vom 05. Dezember 2013 kann unter http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/Startseite/Landratsamt/Kreisforstamt.html eingesehen und heruntergeladen werden, die Karte ist dort ebenfalls eingestellt.
Ausführliche Informationen unter www.schwetzinger-hardt.de