28.09.2023, Umwelt- und Klimaschutz
Neue Regelung für das Sozialticket
Damit auch bedürftige Walldorferinnen und Walldorfer das ÖPNV-Angebot nutzen können, bezuschusst die Stadt das Deutschlandticket.
Archivfoto: Stadt Walldorf
Städtischer Zuschuss an berechtigten Personenkreis für Deutschlandticket
Mit dem sogenannten Sozialticket hat die Stadt Walldorf bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Für das Rhein-Neckar-Ticket mit Kosten von zuletzt 101,50 Euro pro Monat erhielt der berechtigte Nutzerkreis einen städtischen Zuschuss von monatlich 56,48 Euro. „Wir müssen das vor dem Hintergrund des Deutschlandtickets ändern“, begründete der Erste Beigeordnete Otto Steinmann die Notwendigkeit einer neuen Regelung. Angesichts der aktuellen Diskussionen um die Finanzierung des Deutschlandtickets, in der sich Bund und Länder über die Verteilung der Kosten ab 2024 uneins sind, machte er aber auch darauf aufmerksam, dass sich schon im neuen Jahr wieder „eine andere Situation“ ergeben könne. Darauf sei die Verwaltung vorbereitet.
Die vorgeschlagene Änderung wurde vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen: Demnach wird künftig das 49-Euro-Ticket mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst, der Personenkreis – bislang Walldorfer Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 59 Jahren, die Bezieher von Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder Grundsicherungsleistungen für nicht Erwerbsfähige gemäß SGB XII sind – wird auch auf Menschen ab 60 Jahren ausgedehnt, so weit sie berechtigt sind. Grund dafür ist der Wegfall der bisherigen „Karte ab 60“ für Seniorinnen und Senioren. „Bislang hatten wir circa 40 Nutzer“, sagte Steinmann. Man gehe davon aus, dass die Zahl der zusätzlichen Nutzer „überschaubar ist“. Mit den Leistungsträgern (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle) ist laut dem Ersten Beigeordneten zudem geklärt, dass der städtische Zuschuss tatsächlich dem Nutzer zugutekommt und nicht indirekt den Leistungsträger finanziert. Mit der neuen Regelung entstünden zudem sowohl für die Betroffenen als auch für die Stadt geringere Kosten: Der Nutzer spart rund 20 Euro im Monat, für die Stadt sind es circa 30 Euro weniger Zuschuss.
Die Fortführung des Zuschusses sei „sinnvoll und gerechtfertigt“, sagte Katrin Siebold (CDU). Für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, könnten die Kosten für den ÖPNV „eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen“. Durch die Subventionierung ermögliche man ihnen Mobilität und soziale Teilhabe. „Wir sehen ausschließlich Vorteile“, erteilte auch Christian Schick die „volle Zustimmung“ der SPD-Fraktion. Wichtig sei vor allem die Zusicherung der Leistungsträger, dass die Zuschüsse auch bei den Betroffenen ankommen. Unterm Strich „wird es für beide günstiger“, meinte Schick mit Blick auf die künftigen Kosten für die Nutzer und die Stadt.
Eine „positive Angelegenheit“ sah Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen). Er sprach an, dass es im Rhein-Neckar-Kreis nur drei Kommunen gegeben habe, die das Sozialticket bezuschussten. „St. Leon-Rot hat sich schon wieder verabschiedet“, bleibe neben Walldorf nur noch Brühl. Angenehmer Nebeneffekt der neuen Regelung aus seiner Sicht: „Es ist auch für uns etwas billiger.“ Paula Glogowski (FDP) konnte sich inhaltlich den Worten ihrer Vorredner anschließen. Es sei eine „Win-Win-Situation für Nutzer und Stadt“, sagte sie. Auch der Ausweitung auf Personen ab 60 Jahren könne man selbstverständlich zustimmen.