01.03.2023, Kultur & Freizeit
Kehrmaschinen fahren weiter konventionell
Täglich mehrere Stunden im Einsatz: Die Kehrmaschinen des Bauhofs.
Foto: Stadt Walldorf
Ausschuss beschließt notwendige Anschaffung – Hohe Kosten sprechen gegen elektrischen Antrieb
Der Ausschuss für Technik, Umwelt, Planung und Verkehr hat den Kauf von zwei Kehrmaschinen für den Bauhof beschlossen. Über die Notwendigkeit der Beschaffung bestand zwar Einigkeit, unterschiedliche Auffassungen gab es aber schon in den mehrfachen Vorberatungen in Sachen der Antriebstechnik. Denn neben Kehrmaschinen mit Verbrennungsmotoren sind mittlerweile auch Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben im Einsatz, die allerdings deutlich teurer sind. Nachdem sich zwischenzeitlich auch die Hoffnung auf Förderzuschüsse zerschlagen hat, entschied sich die Mehrheit des Gremiums für die Anschaffung von zwei konventionellen Maschinen.
„Wir können nicht davon ausgehen, dass wir einen Zuschuss bekommen“, sagte der Erste Beigeordnete Otto Steinmann, der die Sitzung in Vertretung von Bürgermeister Matthias Renschler leitete, nachdem die Stadt gerade erst einen ablehnenden Bescheid erhalten hatte. An der Dringlichkeit der Anschaffungen gebe es aber keine Zweifel: Die beiden Kehrmaschinen des Bauhofs wurden 2014 und 2015 in Betrieb genommen, angesichts relativ hoher Einsatzzeiten – sechs bis sieben Stunden am Tag, und das an fünf Tagen pro Woche – gehe man üblicherweise nur von einer Lebensdauer von fünf bis sechs Jahren aus. „Wir haben 70 Kilometer Straßenfläche, die wir regelmäßig kehren wollen und müssen“, machte Steinmann die Dimensionen deutlich. Was die Kosten angeht, rechnet man aktuell mit 152.000 Euro für eine konventionelle Kehrmaschine und mit circa 322.000 Euro für eine mit elektrischem Antrieb.
Andere kommunale Träger setzten inzwischen auch E-Kehrmaschinen im täglichen Routinebetrieb ein. Vorbehalte gibt es laut Sitzungsvorlage der Verwaltung jedoch in Fällen mit spezifischen Anforderungen, etwa bei einem Hochwasser oder bei Starkregenereignissen. Würden die Maschinen deutlich stärker gefordert, verbrauchten sie mehr Energie und müssten früher neu geladen werden – was in kritischen Situationen bei eventuellen Unterbrechungen der Stromversorgung nicht möglich wäre. Deshalb schlug die Verwaltung vor, auf jeden Fall eine Maschine mit Verbrennungsmotor anzuschaffen. Für die zweite könne man sich dann trotz der Kostendifferenz von 170.000 Euro auch ein E-Fahrzeug vorstellen, so Otto Steinmann. „Das ist eine politische Entscheidung“, sagte er.
„Stand heute ist Elektro ja die Zukunft“, hätte auch Mathias Pütz (CDU) diesen Weg mitgehen können. Ähnlich Hans Wölz (Bündnis 90/Die Grünen), der unter anderem die „Geräuschentwicklung im Innenstadtbereich“ ansprach, die E-Maschine sei „angenehmer für die Betroffenen“. Manfred Zuber (SPD) sprach dagegen die Probleme in einem möglichen Katastrophenfall und die höheren Kosten an. Deshalb könne er sich auch zwei Kehrmaschinen mit Verbrennungsmotoren vorstellen. Günter Lukey (FDP) sah die elektrisch betriebene Maschine als „Experiment“ und meinte: „Ein teures Experiment“ für „stolzes Geld“. Mit den 170.000 Euro, die an Mehrkosten anfallen, könne man an anderer Stelle „umweltpolitisch viel erreichen“. Für „zwei Verbrenner“ plädierte auch Uwe Lindner (CDU): einerseits wegen der Kosten, andererseits wegen der Aussicht, dass die E-Technik sich in Zukunft noch verbessern werde.
In einem ersten Beschluss signalisierte das Gremium Einigkeit, dass zwei Kehrmaschinen angeschafft werden sollen. Dem folgte die gleichfalls einstimmige Entscheidung, die erste Maschine mit Verbrennungsmotor zu kaufen. Mehrheitlich abgelehnt bei vier zu acht Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Vorschlag, eine zweite Maschine mit elektrischem Antrieb zu beschaffen. Dass auch die zweite Kehrmaschine mit Verbrennungsmotor gekauft wird, entschied der Ausschuss dann mit neun zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen. Otto Steinmann dankte für die Beschlüsse, „weil wir es brauchen, für unsere Bürgerinnen und Bürger“. Nach aktuellem Stand kann die Lieferzeit für die neuen Fahrzeuge bis zu neun Monate betragen.