28.07.2021, Umwelt- und Klimaschutz
Der Gemeinderat nahm in der Sitzung die Änderung im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Kenntnis und stimmte gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses dem Abschluss der Vereinbarungen zur Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan zu. In den Änderungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zum 30. Juni 2020 wurde unter anderem das Institut des Stadtjägers geschaffen. Ein Stadtjäger oder eine Stadtjägerin kann zum Beispiel im Bereich als präventive Maßnahme zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen von Kommunen eingesetzt werden. Neu ist auch das Wildtierportal, das vom Land online zur Verfügung gestellt wird.
Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.