22.12.2021, Aktuelles
Gemeinderat beschließt Gebührenübernahme für Akzeptanzstellen des Walldorfgutscheins
In der öffentlichen Sitzung am 14. Dezember hatte der Gemeinderat über die Übernahme der Gebühren, die bei den Akzeptanzstellen des Walldorfgutscheins anfallen, zu beschließen. Derzeit gibt es in Walldorf 21 Akzeptanzstellen für den Gutschein.
Die Bezuschussung des Stadtgutscheinmodells namens Walldorfgutschein mit Mitteln in Höhe von 20.000 Euro für den Verkauf von rabattierten Gutscheinen ab Januar 2022 hatte der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 9. November beschlossen. Stadtrat Christian Schick (SPD) regte in dieser Sitzung an, dass die Stadt zusätzlich die anfallenden Gebühren für alle teilnehmenden Unternehmen ab dem 1. Januar 2022 für die Dauer von zwei Jahren übernehmen solle, um damit möglichst viele Akzeptanzstellen für den Stadtgutschein zu gewinnen. Für die Akzeptanzstellen fallen durchschnittlich 3,5 % Gebühren an (3 % für Mitglieder des Gewerbevereins, 4 % für Nichtmitglieder). Nach der Bearbeitung des Vorschlags durch die Verwaltung lag dem Gemeinderat nun in seiner letzten Sitzung der Vorschlag zum Beschluss vor, einen maximalen Zuschussbetrag in Höhe von 12.000 Euro ab dem 1. Januar 2022 für längstens zwei Jahre zu bewilligen.
Laut Stadtrat Mathias Pütz (CDU) gebe es zahlreiche Gründe, warum sich die Stadt in der Wirtschaftsförderung betätigt. Besonders die vergangenen zwei Jahre hätten den Einzelhandel vor existentielle Nöte gestellt. Daher sei es richtig, die Initiative des Gewerbevereins zum Walldorfgutschein zu unterstützen. Für die Akzeptanz des Gutscheins in der Bevölkerung sei es sehr wichtig, einen hohen prozentualen Anteil bei den teilnehmenden Betrieben zu erreichen. Die anfängliche Übernahme der anfallenden Gebühren durch die Stadt sei daher ein wichtiger Aspekt, wenn die Gebühren eine Hürde gerade für Betriebe mit geringen Umsatzrenditen darstellten. Das lokale Bezahlsystem biete Chancen zur Kaufkraftbindung, daher gelte es für die Stadt, hier einen Beitrag zu leisten.
Es sei eine wesentliche Voraussetzung des Walldorfgutscheins, dass er sehr breit aufgestellt sein müsse, so Stadtrat Christian Schick (SPD). „Wir müssen einen Anreiz schaffen“, so Schick, damit die Bevölkerung auch den Eindruck habe, dass sie mit der Karte etwas anfangen könne. Unternehmen mit geringen Margen müsse man die Sorgen zum Einstieg nehmen und das System zum Erfolg werden lassen. Man wolle mit der Übernahme der Gebühren den Unternehmen eine „risikolose Teilnahme an diesem Konzept ermöglichen“. Je mehr Betriebe beim Gutscheinmodell mitmachten, desto mehr Gutscheine würden in Umlauf kommen und umso mehr würde es sich für die Unternehmen lohnen, so Schick weiter. Mit der Übernahme der Gebühren sei es nun auch einfacher, die Werbetrommel bei den Betrieben für den Gutschein zu rühren.
Stadtrat Maximilian Himberger (B90/Grüne) nannte die Idee gut und sinnvoll, die Gebühren für die teilnehmenden Einzelhändler für die Dauer von zwei Jahren zu erstatten. Es bedürfe eines Anschubs für das neue Gutscheinsystem, damit „die Hürde für die Unternehmerinnen und Unternehmer so gering wie möglich ist, an diesem Programm teilzunehmen“. Die Gutscheine seien eine weitere Möglichkeit für die Stadt, die lokalen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler zu unterstützen. Wenn der Gutschein eine breite Gültigkeit in vielen Geschäften habe, dann mache man ihn umso attraktiver für die Nutzerinnen und Nutzer.
Stadtrat Fredy Kempf (FDP) dankte der Werbegemeinschaft, die noch dabei sei, so viele Akzeptanzstellen wie möglich zu akquirieren. Verwaltung und Gemeinderat hätten nun alles getan, um den Gutschein zum Erfolgsmodell werden zu lassen. Der nächste Schritt liege nun beim Orgateam, aber auch bei der Bevölkerung, die den Gutschein auch nutzen solle. Gerade vor Weihnachten sei es „eine super Gelegenheit, um richtig gut das Geld und die Kaufkraft in Walldorf zu lassen, indem man den Walldorfgutschein verschenkt“, so Kempf. Er hoffe darauf, dass noch Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten dazukämen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage.