27.01.2024, Leben in Walldorf
Am Samstag, 27. Januar, ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Deshalb ist die Flagge vor dem Rathaus auf Halbmast gehisst.
Foto: Stadt Walldorf
Der 27. Januar ist in Deutschland der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Er ist seit 1996 ein bundesweit gesetzlich verankerter Gedenktag und bezieht sich als Jahrestag auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee. Von den Vereinten Nationen wurde der 27. Januar im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen Staaten Europas begangen. Vor dem Walldorfer Rathaus gilt an diesem Tag wie an allen öffentlichen Gebäuden in Deutschland die sogenannte „Trauerbeflaggung“. Deshalb wird an diesem Gedenktag die Flagge auf Halbmast gehisst.
Der Gedenktag wurde 1996 durch Proklamation des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt. Er erklärte: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ Auschwitz steht symbolhaft für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Dort wurden von Anfang 1942 bis Ende 1944 schätzungsweise rund 1,5 Millionen Juden sowie viele tausend Sinti, Roma und Polen umgebracht. Im Deutschen Bundestag wird jährlich zum 27. Januar mit einer Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert.