28.08.2024, Kultur & Freizeit

Ausbreitung der Schweinepest verhindern

Umsichtiges Verhalten im Wald leistet Beitrag

Anfang August hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) den Rhein-Neckar-Kreis erreicht, als ein nördlich von Hemsbach gefundenes Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet wurde. Danach hat der Landkreis vier Allgemeinverfügungen erlassen, die zwischenzeitlich aktualisiert wurden und die Gebiete der Sperrzone II (Infizierte Zone), der Sperrzone I (Pufferzone) und der Sicherheitszone sowie die dort geltenden Maßnahmen festlegen. Walldorf liegt zwar aktuell noch in der Sicherheitszone, in der über die Allgemeinverfügungen in erster Linie die verstärkte Bejagung geregelt wird, dennoch können die Bürgerinnen und Bürger auch in der Astorstadt ihren Beitrag gegen eine mögliche weitere Ausbreitung der Tierseuche leisten. Denn das Virus der Afrikanischen Schweinepest stellt zwar für Menschen und Haustiere keine Gefahr dar. Haus- und Wildschweine sterben jedoch qualvoll daran. Deshalb muss auch aus Tierschutzgründen eine Ausbreitung des Virus verhindert werden.

Wer ein totes Wildschwein entdeckt, sollte das Tier auf keinen Fall berühren, da sonst eine Verschleppungsgefahr besteht – das ASP-Virus überlebt an Kleidung oder Schuhen tagelang. Fundorte sollten sofort gemeldet werden: zum Beispiel direkt mit GPS-Standortkoordinaten via WhatsApp an die Mobilnummer des Veterinäramtes des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis (0175/8291855) oder alternativ über die App des Tierfund-Katasters (tierfund-kataster.de), über die Bürgerhotline 115 sowie über die Notrufe 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr).

Grundsätzlich bitten die Behörden in der aktuellen Situation beim Aufenthalt in den Wäldern darum, sich umsichtig zu verhalten und die Wildbestände nicht aufzuscheuchen: Das bedeutet, dass man Hunde auch zu ihrer eigenen Sicherheit an der Leine führen und sich ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen fortbewegen soll. Dieses Verhalten ist in der Sperrzone II bereits verpflichtend, zu der aktuell die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen sowie das Stadtgebiet Mannheim gehören. Dort ist derzeit auch die Nutzung von Mountain-Bike-Trails untersagt, ebenso wie Geocaching und Schnitzeljagden. Grillplätze dürfen in der Sperrzone II nur genutzt werden, wenn sie sich innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld (maximal 100 Meter) von im Zusammenhang bebauten Ortslagen befinden.

In der Sperrzone I, zu der Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn, Schönbrunn-Moosbrunn), Eberbach-Pleutersbach, Eberbach-Brombach, Eberbach (Gebiet westlich der B 45) sowie das Stadtgebiet Heidelberg zählen, ist aktuell zur verstärkten Jagd von Wildschweinen aufgerufen und es gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Alle übrigen nicht genannten Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie der komplette Neckar-Odenwald-Kreis sind wie Walldorf aktuell in der sogenannten Sicherheitszone.