25.03.2021, Rathaus
Aufstellung des Bebauungsplanes HDM-Digital Campus
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „HDM – Digital Campus“
Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „HDM – Digital Campus“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, mit der Zielsetzung, gewerbliche Nutzungen auf den freiwerdenden Teilflächen des Geländes der Heidelberger Druckmaschinen AG (HDM) zu steuern sowie Planungsrecht für die verkehrliche Erschließung zu schaffen.
Im Plangebiet soll ein städtebaulich anspruchsvolles Büro- und Technologie-Quartier als „Heidelberg Digital Campus“ entstehen. Dabei wird das Transformationsgebiet in die zwei Bereiche „Digital Campus“, als Büro- und Technologiequartier im Nordwesten, und dem Bereich „Service Port“ im Südosten unterteilt. Das zu beplanende Areal der HDM befindet sich am südöstlichen Rand der Walldorfer Gemarkung, wobei der „Digital Campus“ sowohl auf der Gemarkung Walldorf als auch auf der Gemarkung Wiesloch entwickelt werden soll. Der Großteil des Plangebiets befindet sich auf Wieslocher Gemarkung. Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat hierzu bereits am 24.02.2021 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „HDM – Digital Campus“ umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 10092/3, 10092/4, 10092/5, 10092/6, 10146/4, 10146/5, 10146/7, 10146/8 und 10147/2 jeweils ganz, sowie die Flurstücke 9976/2, 9976/4, 10092/1, 10105/1, 10145/1, 10145/2 und 10147/3 jeweils teilweise, auf Walldorfer Gemarkung.
Begrenzt wird der Geltungsbereich im Wesentlichen im Norden durch die Landesstraße L723 und der Straße Gutenbergring, im Osten durch die Gemarkungsgrenze zu Wiesloch, im Süden durch die im Lageplan abgebildete Halle 9 des HDM-Werkgeländes sowie im Westen durch die Hallen 6 und 40 bzw. der Philipp-Reis-Straße. Damit umfasst der Geltungsbereich insbesondere das Hauptgrundstück der HDM mit den angrenzenden Stellplätzen, das Grundstück des Hauptgebäudes sowie den Parkplatz zwischen Gutenbergring und L723. Ergänzend sind die Verkehrsflächen des Gutenbergrings bzw. Gutenbergstraße und ein Teilbereich des Grundstückes Kleinfeldweg mit einbezogen sowie das Grundstück der Stadtwerke Walldorf am Gutenbergring, um die Erschließung in diesem Bereich mit abbilden zu können. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 18 ha. In städtischen Eigentum befinden sich dabei lediglich die öffentlichen Verkehrsflächen.
gez. Christiane Staab, Bürgermeisterin