05.06.2024, Leben in Walldorf
Am Sonntag, 9. Juni, finden in Baden-Württemberg gleich drei Wahlen parallel statt: Europawahlen, Kreistagswahlen und Gemeinderatswahlen. Während bei der Europawahl jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat, sieht es bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen anders aus: Jeder Wähler und jede Wählerin hat jeweils so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Bei der Gemeinderatswahl in Walldorf sind es 22, bei der Kreistagswahl im Wahlkreis Walldorf-St. Leon-Rot fünf.
Bei den Kommunalwahlen gibt es die Möglichkeit, auf dem Wahlzettel zu kumulieren und panaschieren: Je Kandidatin und Kandidat können zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden (kumulieren). Auch ist es möglich, seine Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen zu verteilen (panaschieren). Es ist zu beachten, dass die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht überschritten werden darf, sonst wird der Stimmzettel ungültig.
Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Dorthin bringen die Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass, ihren Stimmzettel und ihre Wahlbenachrichtigung mit. Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen will oder kann, kann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Kommune haben, beziehungsweise im Landkreis wohnen.