08.03.2024, Umwelt- und Klimaschutz
Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche
Verordnung des Rhein-Neckar-Kreises gilt wieder von 1. April bis 31. August
Laut einer Mitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gilt ab dem 1. April wieder die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche im Baugebiet Walldorf-Süd. Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bereits am 14. Mai 2022 auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die jetzt ab dem 1. April wieder gültig ist. Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf vom 1. April bis einschließlich 31. August durch die Halterinnen und Halter zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung sowie die detaillierte Beschreibung des Gefahren- und Geltungsbereichs sind auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. Auf der Homepage der Stadt steht die aktuelle Fassung hier.
Die Haubenlerche ist laut der Mitteilung nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ – vom Aussterben/Erlöschen bedroht – eingestuft. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und hier auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim. Für alle lokalen Populationen bestehe ein sehr hohes Aussterberisiko. In Anbetracht der aktuellen Brutverbreitung und Bestandssituation befinde sich die Art nicht nur auf lokaler Ebene in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund der Seltenheit der Art und des schlechten Erhaltungszustandes im Land sei bereits bei Verlust eines Reviers oder eines Tieres von einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Unter anderem komme es daher für den Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.
Weiter erklärt das Landratsamt: Durch die Entwicklung neuer Baugebiete in Lebensräumen der Haubenlerche sei die Stadt Walldorf verpflichtet, einen Ausgleich für diese seltene Art zu schaffen. Hierzu würden seit einigen Jahren verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert – auf der Grundlage intensiver Beobachtung zählten dazu insbesondere eine Flächenberuhigung, erforderlichenfalls bei Bruten auf Baustellen auch ein vorübergehender Baustopp oder die Einzäunung der Neststandorte zur Aufzuchtzeit. Trotz dieser Maßnahmen könne bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden. So sei es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerche letztendlich nur sehr wenige Jungvögel überlebt hätten.
Neben Freigängerkatzen liegt dies laut der Mitteilung unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchsen und Mardern. Auch diesbezüglich wurden und werden verschiedene zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt – wie das Aufstellen von Lebendfallen, aber auch die Bejagung beziehungsweise der Abschuss von Elstern und Füchsen. Die Freigängerkatzen seien also im Hinblick auf die Problematik der Haubenlerche einer von mehreren Faktoren. Innerhalb des Siedlungsbereichs seien Freigängerkatzen die häufigsten Raubsäuger. Sie stellten daher keinen unwesentlichen Faktor dar, weshalb letztendlich die Allgemeinverfügung erlassen wurde.
Zur Stützung des Bestandes würden abseits der Bebauung verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um dort Lebensräume und Bedingungen zu schaffen, die der Haubenlerche dienlich sind. Eine Besiedlung neuer Lebensräume erfolge bei der Haubenlerche in der Regel durch Jungvögel. Auch aus diesem Grund sei es besonders wichtig, dass die Haubenlerchen an den bisherigen Brutplätzen erfolgreich Jungvögel aufziehen können.