Öffentliche Bekanntmachungen

Jährliche Bekanntmachung der Hundesteuer

Achtung!
Künftig Dauerbescheide für die Hundesteuer

Aufgrund der aktuellen Hundesteuersatzung vom 24.10.2023 wird die Hundesteuer für ein Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt (§ 9 Nr. 1). Der Steuerbescheid kann bestimmen, dass er auch für künftige Kalenderjahre gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Steuer nicht ändern (siehe Jahreshundesteuerbescheide 2023). Die Steuer für das Kalenderjahr 2024 wird mit ihrem Jahresbetrag zum 15.02. fällig.

Walldorf, den 10.11.2023
gez. Matthias Renschler
Bürgermeister