Wohnungsbauförderung

Die Stadt Walldorf hat keine eigenen Programme zur Wohnungsbauförderung aufgelegt.

Die Wohnraumförderprogramme des Landes Baden-Württemberg (LAKRA) werden über die Stadt abgewickelt, die für den jeweiligen Darlehensnehmer eine Ausfallbürgschaft übernimmt, Personalien und Baugesuch prüft.

Antragsunterlagen und Informationen über die laufenden Programme hat die Untere Baurechtsbehörde im Rathaus Walldorf.

Grundsätzlich gilt für jede Interessentin, jeden Interessenten, dass mit dem Bau erst dann begonnen bzw. Kaufverträge oder Bauträgerverträge erst geschlossen werden dürfen, wenn über den LAKRA-Antrag entschieden wurde.

Uta Maier
Telefon: (0 62 27) 35-14 30
uta.maier@walldorf.de

In Einzelfragen gibt die Wohnraumförderstelle des Rhein-Neckar-Kreises Auskunft.

Rainer Knape
Telefon:(0 62 21) 52 22 84
rainer.knape@rhein-neckar-kreis.de

Denkmalförderung

Die Stadt Walldorf ist Untere Denkmalschutzbehörde und arbeitet als solche mit dem Landesdenkmalamt als Fachbehörde zusammen.

Fördermittel werden einerseits in Form einer steuerlichen Abschreibemöglichkeit gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommenssteuergesetz gewährt. Diese Steuerbescheinigung wird von der Stadt Walldorf ausgestellt.

Weitere Fördermittel werden aus Landesprogrammen über das Landesdenkmalamt, Außenstelle Karlsruhe, abgewickelt. Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer  (07 21) 5 00 80.

Beide Förderungen setzen voraus, dass die einzelnen Maßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude mit den Denkmalbehörden abgestimmt und genehmigt sind.

Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist oder ein solches erwerben und baulich verändern will, setzt sich bitte frühzeitig mit der Unteren Baurechtsbehörde im Rathaus der Stadt Walldorf in Verbindung.

Uta Maier
Telefon: (0 62 27) 35-14 30
uta.maier@walldorf.de

Stadtbildverbesserung

Im Geltungsbereich der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze und zur Erhaltung des Ortsbildes der Altstadt (Altstadtsatzung) fördert die Stadt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bau- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen, die dem Stadtbild zugute kommen.

Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich im Wesentlichen auf die sich unmittelbar nördlich und südlich an die Hauptstraße anschließenden Bereiche. Der Plan kann im Geoportal eingesehen werden.

Sabrina Höhn
Telefon: (0 62 27) 35-14 10
sabrina.hoehn@walldorf.de

Umweltförderprogramme

Förderprogramm Einbruchschutz

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Abgesehen vom materiellen Schaden bleiben dabei oftmals sehr viele schwerwiegendere psychische Folgen durch die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl zurück.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Einbrecher möglichst einfach und schnell in Häuser und Wohnungen eindringen wollen. Oftmals handelt es sich um Gelegenheitstäter, die den Zutritt über offen stehende oder schlecht gesicherte Fenster und Türen ausnutzen. Deshalb lautet der erste Rat immer, Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zu schließen. Durch die Nachrüstung gefährdeter Bauteile kann man Einbrechern das Eindringen zudem erheblich erschweren.

Die Stadt Walldorf hat im März 2017 ein Förderprogramm zum Einbruchschutz aufgelegt und möchte den Walldorferinnen und Walldorfern dabei helfen, sich nachhaltig vor ungebetenem Besuch zu schützen. Mit dem Programm fördert die Stadt auf Antrag die mechanische Nachrüstung vorhandener Bauteile, wie zum Beispiel der Fenster, Haustüren oder Kellerfensterschächte. Wichtig ist dabei, dass die Nachrüstprodukte zertifiziert sind oder den jeweiligen Normen entsprechen und von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Fördervoraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse durch die Kriminalpolizei, die sich das Gebäude aus dem Blickwinkel des möglichen Einbrechers anschaut und dann entsprechende Sicherungsempfehlungen ausspricht. Nicht gefördert werden elektronische Maßnahmen wie zum Beispiel Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmelder.

Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen, wobei hier die mögliche Förderung der KfW abgezogen wird, unabhängig davon, ob diese Förderung in Anspruch genommen wurde. Der Förderhöchstbetrag für ein Gebäude oder eine Wohnung beträgt 2.500 Euro. Die Bagatellgrenze beträgt 500 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Häusern oder Wohnungen. Mieter von Häusern oder Wohnungen können mit Zustimmung der Eigentümer ebenfalls einen Antrag stellen.

Alexander Engelhard
Telefon (0 62 27) 35-12 31
alexander.engelhard@walldorf.de


Zu den

Umweltförderprogrammen